Was § 4 Abs. 2 PflAPrV konkret verlangt
Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) macht in § 4 Abs. 2 eine klare Vorgabe: Während der praktischen Ausbildung muss geplante Praxisanleitung im Umfang von mindestens 10 Prozent der während eines Einsatzes zu leistenden Stunden sichergestellt sein. Übersetzt: Auf je zehn Stunden, die eine Auszubildende in einem Einsatz verbringt, kommt mindestens eine Stunde strukturierte, geplante Anleitung durch einen qualifizierten Praxisanleiter.
Wichtig ist das Wort „geplant". Gemeint ist nicht das beiläufige „Schau mir über die Schulter", das im Stationsalltag ohnehin passiert, sondern eine bewusst vorbereitete Anleitungssequenz zu einem konkreten Lerngegenstand. Genau diese Sequenzen sind es, die im Prüfungsfall belegt werden müssen.
Wie Sie das 10-%-Soll pro Einsatz berechnen
Der häufigste Denkfehler: Die 10 % auf das Ausbildungsjahr oder die gesamte Ausbildung zu beziehen. Die Quote gilt pro Einsatz. Ein paar Beispiele zur Orientierung:
- Ein Einsatz mit 160 Stunden ergibt ein Soll von 16 Stunden geplanter Praxisanleitung.
- Ein vierwöchiger Außeneinsatz mit 120 Stunden ergibt 12 Stunden.
- Ein kurzer Orientierungseinsatz mit 80 Stunden ergibt 8 Stunden.
Die Konsequenz für die Praxis: Sie müssen je Einsatz wissen, wie viele Stunden geleistet werden, daraus das Soll ableiten und die tatsächlich erbrachte Anleitungszeit dagegen rechnen. Fällt ein Einsatz kürzer aus oder wird verlängert, verschiebt sich auch das Soll. Genau hier wird eine starre Excel-Tabelle schnell unübersichtlich — vor allem, wenn ein Anleiter fünf bis zehn Azubis parallel betreut.
Was bei der Prüfung wirklich geprüft wird
Bei der Prüfung des Nachweises zählt nicht, dass angeleitet wurde — das bezweifelt niemand —, sondern dass es nachvollziehbar dokumentiert ist. Erfahrungsgemäß schaut man auf vier Punkte:
- Zuordnung: Jede Anleitungssequenz ist datiert und einer Person sowie einem konkreten Einsatz zugeordnet.
- Lerngegenstand: Es ist benannt, was angeleitet wurde — also „Aseptischer Verbandwechsel" statt nur „Anleitung, 60 Min".
- Soll-Erfüllung: Pro Einsatz ist erkennbar, ob die 10 %-Quote erreicht ist — oder die Lücke ist dokumentiert.
- Bestätigung: Anleiter und Auszubildende bestätigen die Sequenz.
Lose Stundenangaben ohne Kontext, nachträglich rekonstruierte Zahlen oder fehlende Zuordnungen sind die typischen Stellen, an denen es hakt.
Warum die Dokumentation der eigentliche Knackpunkt ist
Die Anleitung selbst findet in den meisten Einrichtungen statt. Das Problem ist fast nie die fachliche Qualität, sondern der lückenlose Nachweis. Wer erst kurz vor der Prüfung rückwirkend rekonstruiert, steht vor einem Dilemma: Die Einsätze sind vorbei, fehlende Stunden lassen sich nicht mehr nachholen, und ein vergessener Eintrag fällt erst auf, wenn es zu spät ist.
Der robustere Weg ist, den Nachweis laufend zu führen — jede Sequenz im Moment des Geschehens festhalten, das Soll automatisch mitzählen lassen und früh sehen, wo eine Lücke entsteht, solange man sie noch schließen kann. Eine Ampel pro Einsatz (grau, grün, gelb, rot) macht genau das sichtbar.
Was das für Ihre Einrichtung heißt
Die 10 %-Pflicht ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen — sie sichert ab, dass aus Mitlaufen echte Ausbildung wird. Für die Leitung bedeutet sie aber konkrete Verantwortung: Sie müssen den Nachweis im Prüfungsfall vorlegen können. Je sauberer und laufender dieser Nachweis geführt wird, desto entspannter ist der Prüfungstermin — und desto mehr Zeit bleibt den Anleiter für die eigentliche Arbeit mit den Azubis.
muriPAL ist genau auf diese 10 %-Pflicht hin gebaut: Anleitungssequenzen werden pro Einsatz erfasst, das Soll automatisch berechnet, der Stand als Ampel angezeigt und am Ende BIBB-konform als PDF exportiert. Die Rechtsverbindlichkeit bleibt selbstverständlich bei Ihnen als Träger — die Grundlage steht damit aber strukturiert.


