3925 - Workshop Erstellung Hygieneplan
Ziel
Herzstück des der Betriebshygiene ist ein aktueller und übersichtlicher Hygieneplan, der alle Bereiche des Hygienemanagements abdeckt. Intern sorgt der Hygieneplan für sach- und fachgerechte Umsetzung der Betriebshygiene. Zudem berücksichtigt er die individuellen Gegebenheiten sowie die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz und dem Datenschutz. Nach außen belegt der Hygieneplan die Sorgfaltspflicht gegenüber Behörden. So schützt er Mitarbeiter und Unternehmen.Ziel der Veranstaltung ist es, alle gestellten Anforderungen praktikabel umzusetzen und so auch den Mitarbeitern eine konkrete Handlungsanleitung zu geben.Die regelmäßige Beschäftigung mit aktuellen Themen und neuen Trends sichert die eigene Qualifikation. Zielgruppe:
Hygienebeauftragte und deren Vertreter/innen, interessierte Mitarbeiter/innen aus den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Inhalte
Workshop zum Erstellen eines Hygieneplanes
- Rechtliches/Infektionsschutzgesetz
- Anforderungen an Hygienepläne
- Darstellungsformen
- Durchführungen von Unterweisungen
- Gesprächsführung und Motivation
Ablauf
Kurszeiten:
09:00 – 15.00 Uhr
inkl. Pausenzeiten
Dauer:
6 UE
Umfang/Punkte zur „Registrierung beruflich Pflegender“:
6 UE/6 Punkte
Teilnahmebescheinigung:
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung der murimed akademie. Diese kann zum Nachweis der geforderten Fortbildungsstunden zur Zertifikatsverlängerung (Rezertifizierung) genutzt werden.
Termine:
Präsenzveranstaltungen:
01.04.2021 Dresden | 14.04.2021 Aue |
Webinare:
15.01.2021 | 27.01.2021 |
Referent
Annegret Domke
Investition
- 119,00 € zzgl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen und Getränke
- Die Rechnung geht Ihnen per E-Mail ca. 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu.
- Abmeldungen müssen mindestens 1 Tag vor Beginn der Weiterbildung schriftlich an die murimed akademie GmbH & Co. KG erfolgen. Es kann jederzeit eine Ersatzperson zu den gleichen Bedingungen an der Weiterbildung teilnehmen. Wird keine Ersatzperson geschickt, erhält der Teilnehmer bei Nichtteilnahme die Möglichkeit der Umbuchung innerhalb eines Jahres.